Gewerbekehricht

Verursachergerechte Verrechnung
Die Vorrichtung am Sammelcamion misst das Gewicht des Containers ein erstes Mal beim Anheben und ein zweites Mal in der Senkphase. Die Differenz zwischen den beiden Messungen ergibt den Messwert.
Diese Daten werden durch den RFID-Chip dem jeweiligen Kunden zugeordnet und später verrechnet.

Die Chips können auf sämtliche Kunststoff- oder Stahlcontainer (240-800l) montiert werden.
Neues Gebührenmodel
Vorteile:
- Kauf von Plomben entfällt
- Effizientere Verrechnung

Kosten:
- Andockgebühr: CHF 5.00 pro Abholung
- Kilopreis: CHF 0.475 inkl. MWST
Wichtig zu wissen
Betriebskehricht ist brennbarer Abfall, der in der Zusammensetzung dem Hauskehricht entspricht. Diese Abfälle fallen weiterhin in das Entsorgungsmonopol des Gemeinwesens.

Abfall, welcher der Kerntätigkeit des Betriebs entspringt und in der Zusammensetzung nicht dem Hauskehricht entspricht sowie Abfälle aus Grossunternehmen mit schweizweit 250 oder mehr Vollzeitstellen gelten als betriebsspezifischer Abfall (Betriebsabfall, Produktionsabfall) und gehören nicht zum Betriebskehricht. Alle in diesen Unternehmen anfallende Abfälle sind als "übrige Abfälle" bzw. als Betriebs-, Gewerbe- oder Industrieabfälle, wie sie in der Praxis genannt werden, zu qualifizieren und müssen vom Inhaber entsorgt werden (Art. 31c Abs. 1 USG).