Was wird angenommen?
Ausgediente Weihnachtsbäume – vollständig frei von Fremdstoffen wie Schmuck, Lametta, Kerzenresten oder Metallteilen
Wann und wo?
Stellen Sie den Baum gut sichtbar bis 07:00 Uhr am Strassenrand bereit – zusammen mit dem Hauskehricht an den offiziellen Abfuhrtagen.
· Zeitraum: Freitag, 26. Dezember 2025 bis Freitag, 30. Januar 2026
· Abfuhrfahrplan nach Ortschaften unter🔗Link.
· In Gemeinden mit Winter-Grünabfuhr oder Annahmestellen für Grünmaterial können gesäuberte Bäume auch dort entsorgt werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde über die lokalen Möglichkeiten.
Wichtige Hinweise:
· Maximalgrösse: 2 Meter, Gewicht: max. 25 kg
· Grössere Bäume bitte zerkleinern
· Entfernen Sie sämtliche Dekorationen wie Kugeln, Lametta (Sonderabfall), Glitzerfäden, Kerzenhalter etc.
· Keine Entsorgung im Wald oder in der freien Natur
· Bäume mit Rückständen von Wachs, Kunstschnee oder Glitzerspray gehören nicht in die Grünabfuhr oder Kompostierung
Alternative Nutzung:
Weihnachtsbäume müssen nicht zwingend entsorgt werden:
· Äste eignen sich als Kälteschutz für Pflanzenbeete oder Balkonkistchen
· Nadeln können im Frühling als Schneckenschutz verwendet werden
· Äste können gemäss Abfuhrplan durch den Häckseldienst zu Kompostbeilage verarbeitet werden
Ökobilanz von Weihnachtsbäumen:
Mit dem Ökobilanz-Tool von ESU-Services 🔗Link lassen sich verschiedene Baumtypen (Waldtanne, Zuchttanne, Miettanne, künstliche Tanne) hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen vergleichen.
Entscheidend sind dabei: Baumart, Transportwege und Nutzungsdauer.
· Zum Vergleich sind auch die Umweltbelastungen von Geschenken und Mahlzeiten aufgeführt.